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   OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07   

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https://dejure.org/2008,1598
OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07 (https://dejure.org/2008,1598)
OLG München, Entscheidung vom 09.01.2008 - 34 Wx 114/07 (https://dejure.org/2008,1598)
OLG München, Entscheidung vom 09. Januar 2008 - 34 Wx 114/07 (https://dejure.org/2008,1598)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Erforderliche Trittschalldämmung bei nachteiliger Veränderung der bei Gebäudeerrichtung oberhalb der damaligen DIN liegenden Trittschallwerte durch Austausch des Bodenbelags

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Parkett statt Teppich: Trittschallwerte im Wohnungseigentum

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Trittschallwerte - Wohnungseigentumsanlage

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ermittlung des maximal zulässigen Trittschalls in Wohnungseigentumsanlagen unter Berücksichtigung des besonderen Gepräges für den Einzelfall und nicht ausschließlich nach DIN 4109

  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; BGB § 1004 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 1 § 15 Abs. 3; BGB § 1004 Abs. 1
    Maximal zulässiger Trittschall in Wohnungseigentumsanlagen bei Austausch von Fußbodenbelägen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Maximal zulässiger Trittschall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Maximal zulässiger Trittschall in Wohnungseigentumsanlagen - Auf den Einzelfall kommt es an!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bemessung eines maximal zulässigen Trittschalls in Wohnungseigentumsanlagen; Anspruch auf Verbesserung eines Trittschallschutzes

  • ra-heinicke.de PDF, S. 2 (Kurzinformation)

    Verschlechterung des Trittschalls bei Einbau von Parkettboden in Eigentumswohnung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Trittschallschutz in Wohnungseigentum

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Trittschallschutz in Wohnungseigentum

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einbau von Parkettboden darf Trittschallschutz nicht verschlechtern! (IMR 2008, 53)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 592
  • NZM 2008, 133
  • ZMR 2008, 317
  • BauR 2008, 570
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG München, 18.07.2005 - 34 Wx 63/05

    Technische Anforderungen bei Verschlechterung des Trittschallschutzes in

    Auszug aus OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07
    Waren die bei Errichtung des Wohngebäudes erreichten und prägenden Trittschallwerte erheblich besser als nach der damals geltenden DIN, so bildet auch die im Zeitpunkt der nachteiligen Veränderung des Bodenbelags gültige DIN nicht die maximale Obergrenze, bis zu der eine Trittschalldämmung verlangt werden kann (siehe schon Senat vom 25.6.2007, 34 Wx 20/07 = ZMR 2007, 809; Klarstellung zu Senat vom 18.7.2005, 34 Wx 63/05 = OLG-Report 2005, 645, und vom 10.4.2006, 34 Wx 21/06 = ZMR 2006, 643).

    Der sofortigen weiteren Beschwerde der Antragsteller hat der Senat mit Beschluss vom 18.7.2005 stattgegeben (34 Wx 063/05 = OLG-Report 2005, 645).

    Ein der Rechtsbeschwerde zugänglicher Rechtsfehler kann im Subsumtionsvorgang liegen, wenn die Entscheidung des Tatrichters eine durch Tatsachen gestützte vollständige Abwägung der beteiligten Interessen vermissen lässt oder der Tatrichter bei der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. OLG Hamburg ZMR 2005, 71; OLG München - 32. Zivilsenat - OLG-Report 2005, 405; Senat vom 18.7.2005, OLG-Report 2005, 645).

    Soweit die Rechtsprechung des Senats (OLG-Report 2005, 645; ZMR 2006, 643) teilweise dahingehend verstanden wurde, dass die jüngere DIN-Norm eine (absolute) Obergrenze bilde, jenseits derer der Eigentümer eine Verschlechterung des früheren auf überobligationsmäßigem Niveau befindlichen Schallschutzes hinnehmen müsse (vgl. Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten § 14 Rn. 9; Hogenschurz ZMR 2006, 645), wird daran nicht festgehalten.

  • OLG München, 25.06.2007 - 34 Wx 20/07

    Ermittlung des maximal zulässigen Trittschalls in Wohnungseigentumsanlagen

    Auszug aus OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07
    Waren die bei Errichtung des Wohngebäudes erreichten und prägenden Trittschallwerte erheblich besser als nach der damals geltenden DIN, so bildet auch die im Zeitpunkt der nachteiligen Veränderung des Bodenbelags gültige DIN nicht die maximale Obergrenze, bis zu der eine Trittschalldämmung verlangt werden kann (siehe schon Senat vom 25.6.2007, 34 Wx 20/07 = ZMR 2007, 809; Klarstellung zu Senat vom 18.7.2005, 34 Wx 63/05 = OLG-Report 2005, 645, und vom 10.4.2006, 34 Wx 21/06 = ZMR 2006, 643).

    Die maßgeblichen Umstände sind von den Tatsacheninstanzen gemäß § 12 FGG zu ermitteln (zum Ganzen auch Senat vom 25.6.2007 = ZMR 2007, 809).

    Dies ist augenscheinlich dann der Fall, wenn schon nach dem früheren Bauzustand ein wesentlich besserer Schallschutz als der nach der nunmehr geltenden DIN vorhanden war (siehe etwa Senat vom 25.6.2007 = ZMR 2007, 809; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG 8. Aufl. § 14 Rn. 9).

  • OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05

    Nachträglicher Einbau einer verbesserten Trittschalldämmung durch einen

    Auszug aus OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07
    Hierbei ist auszugehen vom Ausstattungsstandard der Anlage im Zeitpunkt der Begründung von Wohnungseigentum (z.B. OLG Celle OLG-Report 2005, 190).

    Insbesondere sind die technischen Standards im Errichtungszeitpunkt ein wichtiges Kriterium für die einzuhaltenden Trittschallschutzgrenzwerte (OLG Celle OLG-Report 2005, 190; OLG Frankfurt NZM 2006, 903; Hogenschurz MDR 2003, 201/203).

  • OLG München, 10.04.2006 - 34 Wx 21/06

    Schallschutz bei Installationsgeräuschen infolge nachträglicher Verlegearbeiten

    Auszug aus OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07
    Waren die bei Errichtung des Wohngebäudes erreichten und prägenden Trittschallwerte erheblich besser als nach der damals geltenden DIN, so bildet auch die im Zeitpunkt der nachteiligen Veränderung des Bodenbelags gültige DIN nicht die maximale Obergrenze, bis zu der eine Trittschalldämmung verlangt werden kann (siehe schon Senat vom 25.6.2007, 34 Wx 20/07 = ZMR 2007, 809; Klarstellung zu Senat vom 18.7.2005, 34 Wx 63/05 = OLG-Report 2005, 645, und vom 10.4.2006, 34 Wx 21/06 = ZMR 2006, 643).

    Soweit die Rechtsprechung des Senats (OLG-Report 2005, 645; ZMR 2006, 643) teilweise dahingehend verstanden wurde, dass die jüngere DIN-Norm eine (absolute) Obergrenze bilde, jenseits derer der Eigentümer eine Verschlechterung des früheren auf überobligationsmäßigem Niveau befindlichen Schallschutzes hinnehmen müsse (vgl. Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten § 14 Rn. 9; Hogenschurz ZMR 2006, 645), wird daran nicht festgehalten.

  • OLG München, 09.05.2005 - 32 Wx 30/05

    Nachteilige Veränderung gegenüber anderen Wohnungseigentümern durch

    Auszug aus OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07
    Ein der Rechtsbeschwerde zugänglicher Rechtsfehler kann im Subsumtionsvorgang liegen, wenn die Entscheidung des Tatrichters eine durch Tatsachen gestützte vollständige Abwägung der beteiligten Interessen vermissen lässt oder der Tatrichter bei der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. OLG Hamburg ZMR 2005, 71; OLG München - 32. Zivilsenat - OLG-Report 2005, 405; Senat vom 18.7.2005, OLG-Report 2005, 645).

    Als Anhaltspunkte zur Bestimmung des Gepräges können die Baubeschreibung (vgl. OLG München NZM 2005, 509), Regelungen in der Gemeinschaftsordnung (OLG Köln NJW-RR 1998, 1312; auch BayObLG NZM 2002, 493; vgl. Hogenschurz MDR 2003, 201/203) und das tatsächliche Wohnumfeld bilden.

  • OLG Köln, 14.11.1997 - 16 Wx 275/97

    Verpflichtung zu besonderen Schallschutzmaßnahmen innerhalb der

    Auszug aus OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07
    Als Anhaltspunkte zur Bestimmung des Gepräges können die Baubeschreibung (vgl. OLG München NZM 2005, 509), Regelungen in der Gemeinschaftsordnung (OLG Köln NJW-RR 1998, 1312; auch BayObLG NZM 2002, 493; vgl. Hogenschurz MDR 2003, 201/203) und das tatsächliche Wohnumfeld bilden.

    Derartige Klauseln sind, auf die hiesige Frage bezogen, als Vereinbarung eines erhöhten Schallschutzes zu interpretieren, weil sie auf die Wahrung des baulich vorgegebenen Standards abzielen (vgl. OLG Köln NJW-RR 1998, 1312; Hogenschurz MDR 2003, 201/203).

  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07
    (1) Vorrangig vor der Diskussion etwaiger DIN-Normen, die ohnehin nicht mehr als technische Regelungen mit Empfehlungscharakter sind (BGH NJW 1998, 2814/2815; jüngst BGH NJW 2007, 2983/2985), sind die die Wohnanlage prägenden Umstände bedeutsam.
  • BGH, 14.06.2007 - VII ZR 45/06

    Anforderungen an den Schallschutz bei der Errichtung von Doppelhäusern

    Auszug aus OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07
    (1) Vorrangig vor der Diskussion etwaiger DIN-Normen, die ohnehin nicht mehr als technische Regelungen mit Empfehlungscharakter sind (BGH NJW 1998, 2814/2815; jüngst BGH NJW 2007, 2983/2985), sind die die Wohnanlage prägenden Umstände bedeutsam.
  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    Auszug aus OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07
    Bei sich gegenüberstehenden Grundrechten, hier aus Art. 14 GG, ist eine fallbezogene Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen erforderlich (BVerfG NZM 2005, 182/183).
  • BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 77/99

    Hinzunehmende Geräuschbeeinträchtigungen durch Bad und Toilette

    Auszug aus OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07
    Dann sind die DIN-Werte heranzuziehen, die im Zeitpunkt des Umbaus gelten (OLG Frankfurt NZM 2005, 68/69; BayObLG NZM 2000, 504/505; auch OLG Schleswig vom 8.8.2007, 2 W 33/07 = WuM 2007, 591 - Ls - ferner Hogenschurz MDR 2003, 201/202).
  • OLG Frankfurt, 28.06.2004 - 20 W 95/01

    Wohnungseigentum: Maßgebliche DIN-Normen bei Veränderungen des Oberbodenbelags

  • OLG Schleswig, 08.08.2007 - 2 W 33/07

    Wohnungseigentum: Beseitigung von Trittschallmängeln nach Veränderung des

  • OLG Frankfurt, 27.03.2006 - 20 W 204/03

    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eine bauliche Veränderung bei Einhaltung

  • OLG München, 18.04.2006 - 32 Wx 34/06

    Kein Feststellungsinteresse zur Rangfeststellung einer Forderung nach

  • OLG Hamburg, 25.10.2004 - 2 Wx 145/01

    Gerichtliche Überprüfung der Wahl des Verwalters

  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 45/01

    Ruhebedürfnis in einer Seniorenwohnanlage

  • OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 8 W 315/93

    Verbesserungsanspruch bei Wohnungseigentum

  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 73/14

    Wechsel des Bodenbelags und Schallschutz in der Wohnungseigentümergemeinschaft

    (1) Dass ein besonderes Gepräge der Wohnanlage die Schallschutzanforderungen erhöhen kann, entspricht allerdings einer verbreiteten Auffassung (OLG München, NZM 2005, 509, 510; NJW 2008, 592 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 681, 682; OLG Schleswig, OLGR 2007, 935 f.; Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 14 Rn. 13; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 21 Rn. 110; Timme/Dötsch, WEG, 2. Aufl., § 14 Rn. 22; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 14 Rn. 10).

    Gestützt wird dies im Kern auf die Überlegung, dass ein im Zeitpunkt der Errichtung vorhandener Ausstattungsstandard nicht unterschritten werden dürfe und die maßgeblichen DIN-Normen daher nur ergänzend herangezogen werden könnten (so etwa OLG München, NZM 2005, 509 f.; NJW 2008, 592, 593; OLG Schleswig, OLGR 2007, 935 f.).

  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 195/11

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Eigentümer der darüber liegenden

    a) Ob der Gebrauch des Sondereigentums bei einem anderen Wohnungseigentümer einen Nachteil im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG hervorruft, den dieser nicht hinzunehmen braucht, ist in erster Linie eine Frage tatrichterlicher Würdigung, die revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. BayObLG, NZM 2004, 747, 748; OLG München, NJW 2008, 592; OLG Brandenburg, ZWE 2010, 272).

    In diesem Fall bleiben die Anforderungen an den Schallschutz unverändert (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2009 - VIII ZR 131/08, NJW 2009, 2441, 2442 Rn. 11 f.; OLG Saarbrücken, ZMR 2006, 802; aA OLG Frankfurt, NZM 2005, 68, 69; OLG München, NJW 2008, 592, 593; v. Behr/Pause/Vogel, NJW 2009, 1385, 1389; Sauren, ZWE 2009, 447, 448 mwN; differenzierend Hogenschurz, MDR 2008, 786, 789).

    Voraussetzung hierfür ist, dass der Gemeinschaftsordnung Regelungen zum Schallschutz zu entnehmen sind, die über den Mindeststandard hinausgehen (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1998, 1312), oder dass die Wohnanlage aufgrund tatsächlicher Umstände, wozu etwa die bei ihrer Errichtung vorhandene Ausstattung oder das Wohnumfeld zählen, ein besonderes Gepräge erhalten hat (vgl. OLG München, NJW 2008, 592 f.; Klein in Bärmann, aaO, § 14 Rn. 13; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 14 Rn. 13; Timme/Dötsch, WEG, § 14 Rn. 21).

  • OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 5 Wx 20/09

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung einer durch

    Der Wohnungseigentümer darf zumindest auf die Fortdauer des tatsächlich vorgeprägten Schallschutzniveaus (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MietRB 2008, 48), den Ausstattungsstandard der Anlage im Zeitpunkt der Begründung von Wohnungseigentum (OLG München NZM 2008, 133) vertrauen.

    Ergänzend können in diesem Zusammenhang technische Regelungen, insbesondere die maßgeblichen DIN-Normen zur Bestimmung des maßgeblichen Schutzniveaus herangezogen werden (OLG Celle OLG Report 2005, 190;OLG München NZM 2008, 133).

  • AG München, 14.09.2011 - 482 C 26427/10

    Umbau einer Eigentumswohnung: Anforderungen an den zu beachtenden Schallschutz

    Die Rechte des Klägers werden durch den vom Sondereigentum der Beklagten ausgehenden Trittschall über das in § 14 Nr. 1 WEG bezeichnete Maß hinaus nicht beeinträchtigt (OLG München, NZM 2008, 133).

    Seien Gebäude in einem schalltechnisch besseren Zustand als vorgeschrieben errichtet worden, so erhält das Gebäude hierdurch ein besonderes Gepräge (OLG München, 34 Wx 114/07, Beschluss vom 09.01.2008).

  • OLG Hamm, 18.08.2009 - 15 Wx 357/08

    Trittschallschutz

    Führt danach die Veränderung des Bodenbelages durch einen Wohnungseigentümer zu einer Verschlechterung des Schallschutzniveaus und damit zu erhöhten Trittschallbelästigungen in der darunter liegenden Eigentumswohnung und gehen diese unter Berücksichtigung des besonderen Gepräges des betroffenen Gebäudes, das nach den Feststellungen des Landgerichts hellhörig und schallempfindlich ist, über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus, so ist der Störer zur Beseitigung dieser Einwirkungen verpflichtet (st. Rspr., vgl. Senat FGPrax 2001, 142 = ZWE 2001, 389; OLG München NJW 2008, 592).
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